EmpCo-Richtlinie und Green Claims: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Die EmpCo-Richtlinie bringt ab dem 27. September 2026 neue Vorgaben für Green Claims. Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „grün“ sind dann nur noch zulässig, wenn sie nachvollziehbar belegt werden können. Erfahrt, welche Anforderungen die EmpCo-Richtlinie an Green Claims stellt und wie ihr eure Umweltkommunikation rechtssicher gestaltet.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Ab 27. September 2026 gelten in der EU stärkere Anforderungen an Umweltaussagen. Damit schafft die EU die Grundlage für eine transparente Art der Nachhaltigkeitskommunikation: Green Claims wie „ökologisch“ oder „nachhaltig“ sind dann nicht mehr erlaubt. Umweltaussagen dürfen nur noch getroffen werden, wenn sie messbar und transparent nachverfolgbar sind.

Damit ist die EmpCo-Richtlinie eine Erweiterung des Green Deal und verschärft das bestehende Verbraucherrecht gegen Greenwashing und beschönigende soziale Aussagen.

Welche Green Claims sind nicht mehr erlaubt?

EmpCo unterscheidet vier Kategorien von Umweltaussagen. In jeder gilt: Wer nicht beweisen kann, was er behauptet, riskiert Strafen.

Allgemeine
Aussagen

„plastikfrei“, „grün“, „umweltschonend“

Plakative Begriffe ohne direkt abrufbaren, überprüfbaren Nachweis sind ab September 2026 verboten. Erlaubt sind sie künftig nur noch mit Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, etwa durch staatlich anerkannte Siegel.

Kompensations-
aussagen

„klimaneutral“, „plastikneutral“ durch Offsetting

Aussagen, die Neutralität allein durch den Kauf von Zertifikaten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette begründen, gelten künftig als irreführend.

Künftige
Umweltleistungen

„klimaneutral bis 2030“, „plastikfrei bis 2028“

Zukunftsversprechen sind nur mit einem detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan, messbaren Zwischenzielen und regelmäßiger externer Überprüfung zulässig.

Eigene
Nachhaltigkeitssiegel

selbst gestaltete Badges & Labels

Siegel wie „Ocean Friedly“ oder „Plastik-Retter“ ohne unabhängige, transparente Zertifizierung sind ausdrücklich verboten. Selbst grüne Blätter oder ähnliche Grafikelemente können bereits als siegelähnlich gelten.

Identifiziert kritische Umweltaussagen, bevor die EmpCo-Richtlinie in Kraft tritt: Unser KI-Audit Tool scannt eure Website nach Umweltclaims. 

Green Claim vs. Contribution Claim

Die neue Richtlinie belohnt Präzision und bestraft vage Behauptungen. Der rechtssichere Weg für eure Kommunikation sind sogenannte Contribution Calims (Beitrags-Aussagen).

Merkmalklassischer Green ClaimContribution Claim
BehauptungProdukteigenschaft, z.B. „klimaneutral“konkret bezifferter Betrag
Nachweisoft schwer oder gar nicht belegbarextern auditiert und transparent trackbar
EmpCo-Risikohoch – klassisches Abmahnrisikogering – Aussage über eigenen
Beitrag statt Produkteigenschaft
Beispiel„Unser Produkt ist plastikneutral.“„Mit jedem Kauf entfernen wir 1 kg Plastikmüll aus Flüssen.“

Contribution Claims statt Green Claims: Plastic Credits bei everwave

Unsere Plastic Credits verbinden konkrete Umweltwirkung mit transparenter Dokumentation. Sie erfüllen die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie und basieren auf real gesammeltem Plastikmüll.

Dabei entspricht ein Plastic Credit 1 kg Müll, der aus Flüssen und Gewässern weltweit gesammelt, sortiert und weiterverarbeitet wurde. Unternehmen leisten mit Plastic Credits einen messbaren Impact – denn Plastic Credits erfüllen die EmpCo-Anforderungen: 

Vollständige Rückverfolgbarkeit

Jeder Plastic Credit basiert auf real gesammelten Kunststoffabfällen. Bereits an der Sammelstelle wird der Müll dokumentiert und mit den exakten Koordinaten erfasst. So lässt sich nachvollziehen, wo das Plastik gesammelt wurde, wann die Sammlung stattgefunden hat und welche Mengen erfasst wurden.

Transparente Dokumentation

Nach der Sammlung werden die Materialien in den everwave Zero-Waste Centern sortiert, aufbereitet und für die Weiterverarbeitung vorbereitet. Jeder einzelne Verarbeitungsschritt wird digital dokumentiert und in einem internen Tracking-System hinterlegt. Dadurch entsteht eine lückenlose Dokumentation und Double Counting ist ausgeschlossen.

Individuelle Identifikation

Jeder Plastic Credit erhält eine eigene, eindeutige ID. Dadurch kann jeder Credit einzeln verfolgt, geprüft und dokumentiert werden. Die Wirkung ist damit jederzeit nachvollziehbar und auditierbar.

Jetzt beraten lassen

Die Übergangsfrist läuft. Erfahrt, wie euer Unternehmen mit Plastic Credits messbare Wirkung erzielt und sich auf die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie vorbereiten kann.

Vereinbart hier euren Beratungstermin: 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Green Claims sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, die Unternehmen in ihrer Kommunikation verwenden – zum Beispiel auf Websites, Verpackungen, in Werbeanzeigen oder auf Social Media. Dazu zählen sowohl konkrete Aussagen als auch allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“.

Nein. Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeitskommunikation. Sie stellt jedoch höhere Anforderungen an deren Nachweisbarkeit. Umweltaussagen müssen künftig klar, transparent und durch belastbare Daten belegt werden können.

Eure Aussagen sollten jederzeit durch nachvollziehbare Daten, anerkannte Standards oder unabhängige Zertifizierungen belegt werden können. Je transparenter die Datengrundlage und Dokumentation, desto glaubwürdiger und belastbarer ist die Aussage.

Mit transparenten Plastic Credits, lückenloser Nachverfolgbarkeit und nachvollziehbaren Daten schafft everwave die Grundlage für belastbare Umweltkommunikation. Zusätzlich unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen verständlich, transparent und wirkungsvoll zu kommunizieren.

Nicht belegbare oder irreführende Umweltaussagen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Kommunikation frühzeitig zu überprüfen und auf belastbare Nachweise zu stützen.

Prüft zunächst eure bestehenden Green Claims und bewertet, ob sie ausreichend belegt sind. Allgemeine Aussagen sollten durch konkrete, messbare Informationen ersetzt oder mit entsprechenden Nachweisen ergänzt werden. So schafft ihr Transparenz und reduziert das Risiko irreführender Kommunikation.

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