EmpCo-Richtlinie 2026: Alle Regeln und Pflichten im Überblick
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 gilt ab 27. September 2026 und verbietet unbelegte Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ – hier findest du alle Regeln, Pflichten und Sanktionen kompakt auf einen Blick.
Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825
DE-Umsetzung: 3. UWG-Änderungsgesetz
Verbindlich ab: 27.09.2026
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
- EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ — zu Deutsch: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
- Offizielle Bezeichnung: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates.
- Verabschiedet am 28. Februar 2024, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6. März 2024, in Kraft getreten am 26. März 2024.
- Sie ist Teil des europäischen Green Deal und kein eigenständiges neues Gesetz, sondern eine Verschärfung bestehenden Verbraucherrechts.
- Nationales Recht: In Deutschland wird die Richtlinie maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert – umgesetzt durch das 3. UWG-Änderungsgesetz.
- Ziel: Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) und beschönigenden sozialen Aussagen (Social Washing) schützen.
- Hintergrund: Eine EU-Kommissionsuntersuchung aus 2020 ergab, dass über die Hälfte aller geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unbegründet waren.
Zeitplan und Geltung
- 26. März 2024: EmpCo-Richtlinie tritt auf EU-Ebene in Kraft.
- März 2026: Frist zur Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten.
- 27. September 2026: Verbindliche Anwendung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
- Die separate Green Claims Directive, die EmpCo eigentlich ergänzen sollte, befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren; die Trilogverhandlungen sind derzeit ausgesetzt. Bis auf Weiteres ist EmpCo das einzige verbindliche EU-Instrument gegen Greenwashing.
Verbotene Umweltaussagen
Die EmpCo-Richtlinie bezieht sich besonders auf:
Allgemeine Umweltaussagen
Irreführende Waste-Kompensation („Plastikneutralität“)
Unsubstanziierte „Plastikfrei“- & Circular-Ziele
Eigene Nachhaltigkeitssiegel
Sanktionen und Durchsetzung
Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben drohen Unternehmen erhebliche Konsequenzen. Die erste Reaktion im Markt ist in der Regel eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Kommt das betroffene Unternehmen dieser nicht nach, drohen zeitnah einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen.
Ein besonderes Risiko stellt das finanzielle Strafmaß dar: Bei schweren, grenzüberschreitenden Verstößen können Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen direkte Schadensersatzansprüche in Betracht. Die Durchsetzung wird für Kläger und Behörden erheblich beschleunigt, da bestimmte Verstöße auf der sogenannten „Schwarzen Liste“ automatisch als unlauter gelten – eine zeitintensive Einzelfallprüfung durch die Gerichte entfällt hierbei.
Wen die Richtlinie betrifft
Die EmpCo-Richtlinie gilt nicht nur für große Konzerne – sie betrifft jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU vermarktet, unabhängig von Größe, Branche oder Unternehmenssitz.
Unternehmen in
der EU
Unternehmen außerhalb der EU
Alle Branchen
Nachhaltigkeitsbericht
Warum sollte ich jetzt in Bezug auf EmpCo handeln?
Die Übergangsfrist läuft. Unternehmen, die ihre Kommunikation nicht rechtzeitig anpassen, riskieren:
- Abmahnungen und Bußgelder durch verschärfte Durchsetzung
- Reputationsschäden bei öffentlicher Kritik an Greenwashing
- Vertrauensverlust bei zunehmend kritischen Verbraucher:innen
Je früher du eure Aussagen prüfst, desto mehr Zeit bleibt für fundierte Anpassungen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Es ist eine EU Richtlinie die in deutsches Recht übersetzt wurde und ab September gültig ist. Die Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) verbietet ab September 2026 vage und unbewiesene Umweltaussagen (Greenwashing), um Verbraucher besser zu schützen.
Klassische Green Claims behaupten oft eine Eigenschaft des Produkts (z. B. „klimaneutral“), die schwer zu beweisen ist. Ein Contribution Claim (Beitrags-Aussage) formuliert transparent, welchen konkreten Beitrag ihr leistet – zum Beispiel, wie viel Kilogramm Plastikmüll durch eure Unterstützung nachweislich gesammelt wurden.
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Die EU untersagt Werbeaussagen, die darauf basieren, dass Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette kompensiert werden. Unternehmen müssen stattdessen transparent kommunizieren, was sie tatsächlich tun oder direkt finanzieren.