EmpCo-Richtlinie 2026: Alle Regeln und Pflichten im Überblick

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 gilt ab 27. September 2026 und verbietet unbelegte Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ – hier findet ihr alle Regeln, Pflichten und Sanktionen kompakt auf einen Blick.

Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825

DE-Umsetzung: 3. UWG-Änderungsgesetz 

Verbindlich ab: 27.09.2026

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

  • EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ — zu Deutsch: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
 
  • Offizielle Bezeichnung: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates.
 
  • Verabschiedet am 28. Februar 2024, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6. März 2024, in Kraft getreten am 26. März 2024.
 
  • Sie ist Teil des europäischen Green Deal und kein eigenständiges neues Gesetz, sondern eine Verschärfung bestehenden Verbraucherrechts.
 
  • Nationales Recht: In Deutschland wird die Richtlinie maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert – umgesetzt durch das 3. UWG-Änderungsgesetz.
 
  • Ziel: Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) und beschönigenden sozialen Aussagen (Social Washing) schützen.
 
  • Hintergrund: Eine EU-Kommissionsuntersuchung aus 2020 ergab, dass über die Hälfte aller geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unbegründet waren.

Zeitplan und Geltung

  • 26. März 2024: EmpCo-Richtlinie tritt auf EU-Ebene in Kraft.
 
  • März 2026: Frist zur Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten.
 
  • 27. September 2026: Verbindliche Anwendung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
 
  • Die separate Green Claims Directive, die EmpCo eigentlich ergänzen sollte, befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren; die Trilogverhandlungen sind derzeit ausgesetzt. Bis auf Weiteres ist EmpCo das einzige verbindliche EU-Instrument gegen Greenwashing.

Verbotene Umweltaussagen

Die EmpCo-Richtlinie bezieht sich besonders auf: 

Allgemeine Umweltaussagen

Begriffe wie „plastikfrei“, „recycelbar“, „grün“ oder „umweltschonend“ ohne direkt abrufbaren, überprüfbaren Nachweis sind ab 2026 verboten. Ein vages Label mit dem Hinweis „aus recyceltem Material“, ohne exakt zu erklären, nach welchem Standard und durch wen verifiziert, reicht nicht mehr aus.

Irreführende Waste-Kompensation („Plastikneutralität“)

Das Risiko: Ein Produkt als „plastikneutral“ oder „abfallkompensiert“ zu bewerben, wird abgemahnt, wenn die Kommunikation dem Verbraucher suggeriert, das Produkt selbst hinterlasse keinen Müll. Kompensation darf nicht als „Null-Effekt“ des Produkts getarnt werden – es muss transparent als finanzieller Förderbeitrag (Contribution Claim) deklariert werden.

Unsubstanziierte „Plastikfrei“- & Circular-Ziele

Das Risiko: Zukunfts-Versprechen wie „Plastikfreie Verpackungen bis 2030“ oder „Vollständig zirkulär bis 2028“ sind ohne einen detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan illegal. Sie benötigen eine Roadmap mit zeitgebundenen Zwischenzielen und einer unabhängigen Drittpartei-Verifizierung.

Eigene Nachhaltigkeitssiegel

Das Risiko: Selbst gestaltete Badges wie „Ocean Friendly“, „Plastik-Retter“ oder hausinterne Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von einem offiziellen, transparenten und unabhängigen Zertifizierungssystem vergeben und überwacht werden, sind unter EmpCo ausdrücklich verboten.

Sanktionen und Durchsetzung

Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben drohen Unternehmen erhebliche Konsequenzen. Die erste Reaktion im Markt ist in der Regel eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Kommt das betroffene Unternehmen dieser nicht nach, drohen zeitnah einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen.

Ein besonderes Risiko stellt das finanzielle Strafmaß dar: Bei schweren, grenzüberschreitenden Verstößen können Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen direkte Schadensersatzansprüche in Betracht. Die Durchsetzung wird für Kläger und Behörden erheblich beschleunigt, da bestimmte Verstöße auf der sogenannten „Schwarzen Liste“ automatisch als unlauter gelten – eine zeitintensive Einzelfallprüfung durch die Gerichte entfällt hierbei.

Wen die Richtlinie betrifft

Die EmpCo-Richtlinie gilt nicht nur für große Konzerne – sie betrifft jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU vermarktet, unabhängig von Größe, Branche oder Unternehmenssitz.

Unternehmen in
der EU

Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher:innen in der EU vermarkten. Das gilt unabhängig vom Unternehmenssitz.

Unternehmen außerhalb der EU

Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, sobald sie EU-Verbraucher:innen ansprechen - etwa über Online-Shops mit EU-Lieferung, Markenwebsites in EU-Sprachen oder Verkäufe auf europäischen Marktplätzen.

Alle Branchen

Betroffen sind alle Branchen, die mit Umwelt- oder Sozialaussagen werben: von Konsumgütern über Mode bis Finanzdienstleistungen und Energie.

Nachhaltigkeitsbericht

Relevant wird die Richtlinie auch dann, wenn Aussagen aus dem Nachhaltigkeitsbericht in der Werbung weiter verwendet werden. Dann gelten dieselben Nachweispflichten wir für klassische Werbeaussagen.

Warum sollten wir jetzt in Bezug auf EmpCo handeln?

Die Übergangsfrist läuft. Unternehmen, die ihre Kommunikation nicht rechtzeitig anpassen, riskieren:

  • Abmahnungen und Bußgelder durch verschärfte Durchsetzung
  • Reputationsschäden bei öffentlicher Kritik an Greenwashing
  • Vertrauensverlust bei zunehmend kritischen Verbraucher:innen

 

Je früher ihr eure Aussagen prüft, desto mehr Zeit bleibt für fundierte Anpassungen.

Unser KI Audit-Tool

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Die EmpCo-konforme Alternative: everwave Plastic Credits

Die neue Richtlinie belohnt Präzision und bestraft vage Behauptungen. Der rechtssichere Weg für euer Marketing sind sogenannte Contribution Claims (Beitrags-Aussagen). Mit everwave kommuniziert ihr belastbaren Impact statt leeren Phrasen.

  • Zertifizierter Impact: Mit jedem Euro entfernen wir nachweislich 1 kg Müll aus der Umwelt. Extern auditiert und transparent trackbar.

  • Authentisches Marketingmaterial: Ihr bekommt hochauflösendes Bild- und Videomaterial von unseren weltweiten Cleanups für eure Kampagnen – der stärkste Beweis für eure Kund:innen.

  • Belastbare Kommunikation: Verwandelt eure riskanten „Klimaneutral“-Aussagen in transparente Impact-Statements, die den strengen EmpCo-Vorgaben standhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es ist eine EU Richtlinie die in deutsches Recht übersetzt wurde und ab September gültig ist. Die Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) verbietet ab September 2026 vage und unbewiesene Umweltaussagen (Greenwashing), um Verbraucher besser zu schützen.

Klassische Green Claims behaupten oft eine Eigenschaft des Produkts (z. B. „klimaneutral“), die schwer zu beweisen ist. Ein Contribution Claim (Beitrags-Aussage) formuliert transparent, welchen konkreten Beitrag ihr leistet – zum Beispiel, wie viel Kilogramm Plastikmüll durch eure Unterstützung nachweislich gesammelt wurden.

Das Audit ist für etablierte Unternehmen und Marken vollständig kostenlos. Wir filtern Anfragen manuell, um die Qualität hochzuhalten.

Die EU untersagt Werbeaussagen, die darauf basieren, dass Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette kompensiert werden. Unternehmen müssen stattdessen transparent kommunizieren, was sie tatsächlich tun oder direkt finanzieren.

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