Die PPWR: EU-Verordnung für mehr Kreislauf und weniger Verpackungsmüll

Die PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation; EU-Verordnung 2025/40 – wird zum 12. August 2026 wirksam und bringt Änderungen für Unternehmen mit sich. Hersteller sollen noch stärker in die Verantwortung genommen, Verpackungsabfälle möglichst umweltschonend entsorgt und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?

Mit der PPWR erhält der Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen einen neuen, verbindlichen Rechtsrahmen. Damit bildet die PPWR den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: Jetzt handeln und die Verpackungen anpassen.

Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Kern werden zwei große Ziele verfolgt: Verpackungsabfälle sollen deutlich reduziert und möglichst umweltschonend entsorgt, und die Kreislaufwirtschaft soll europaweit gestärkt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Resposibility EPR), die Hersteller und Händler noch stärker in die Pflicht nimmt.

Wen betrifft die PPWR?

Die neuen Regelungen betreffen praktisch die gesamte Lieferkette:

  • Erzeuger, die Verpackungen oder verpackte Produkte selbst herstellen oder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke entwickeln und fertigen lassen
  • Hersteller, also Erzeuger, Importeure oder Vertreiber, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen
  • Importeure, die Verpackungen aus Drittstaaten in Verkehr bringen
  • Vertreiber und Händler, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitergeben
 

Wer in einer dieser Rollen agiert, sollte sich frühzeitig mit den neuen Pflichten auseinandersetzen.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

Unternehmen müssen, mit unterschiedlichen Übergangsfristen, künftig besonders folgende Punkte beachten:

  • Konformität von Verpackungen
  • Beschränkungen von Gefahrenstoffen
  • Recyclingfähigkeit
  • Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
  • Minimierung von Verpackungen
  • Informationspflichten, Hinweis- und Meldepflichten
  • Verbot bestimmter Verpackungsformate und Mogelpackungen
  • Erweiterte Herstellerverantwortung
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen stärken

Auch bei den Recyclingzielen will die EU nachsteuern: Schritt für Schritt sollen Verpackungen recyclingfähig gemacht werden. Ab 2026 gilt das Recyclingziel von 65 %, ab 2030 von mind. 70 % und ab 2038 müssen Verpackungen eine recyclinggerechte Gestaltung von mind. 80 % aufweisen.

Auch der Materialeinsatz soll minimiert werden, um weniger Plastikmüll zu produzieren. So sollen Verpackungen minimiert werden: Das Gewicht von Verpackungen soll zukünftig auf das erforderliche Mindestmaß zur Funktionsfähigkeit reduziert werden.

Darüber hinaus sollen Mindestanteile von Rezyklat in Kunststoffverpackungen eingeführt werden und eine Einbindung von Gefahrenstoffe wird stärker beschränkt.

Weiterführende Informationen bietet die vollständige Verordnung (EU) 2025/40: Eur-Lex 

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