Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website optimal für dich zu gestalten und stetig zu verbessern. Du entscheidest, welche Kategorien du zulassen möchtest. Mehr erfahren

EmpCo-Richtlinie und Green Claims

Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Die EmpCo-Richtlinie bringt ab dem 27. September 2026 neue Vorgaben für Green Claims. Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „grün“ sind dann nur noch zulässig, wenn sie nachvollziehbar belegt werden können. Erfahrt, welche Anforderungen die EmpCo-Richtlinie an Green Claims stellt und wie ihr eure Umweltkommunikation rechtssicher gestaltet.

Drohnenaufnahme eines Müllsammelboots, das schwimmende Abfälle und Plastikmüll aus einem verschmutzten Fluss entfernt.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Ab 27. September 2026 gelten in der EU stärkere Anforderungen an Umweltaussagen. Damit schafft die EU die Grundlage für eine transparente Art der Nachhaltigkeitskommunikation: Green Claims wie „ökologisch“ oder „nachhaltig“ sind dann nicht mehr erlaubt. Umweltaussagen dürfen nur noch getroffen werden, wenn sie messbar und transparent nachverfolgbar sind.

Damit ist die EmpCo-Richtlinie eine Erweiterung des Green Deal und verschärft das bestehende Verbraucherrecht gegen Greenwashing und beschönigende soziale Aussagen.

Welche Green Claims sind nicht mehr erlaubt?

EmpCo unterscheidet vier Kategorien von Umweltaussagen. In jeder gilt: Wer nicht beweisen kann, was er behauptet, riskiert Strafen.

Allgemeine Aussagen

„plastikfrei“, „grün“, „umweltschonend“

Plakative Begriffe ohne direkt abrufbaren, überprüfbaren Nachweis sind ab September 2026 verboten. Erlaubt sind sie künftig nur noch mit Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, etwa durch staatlich anerkannte Siegel.

Kompensationsaussagen

„klimaneutral“, „plastikneutral“ durch Offsetting

Aussagen, die Neutralität allein durch den Kauf von Zertifikaten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette begründen, gelten künftig als irreführend.

Künftige Umweltleistungen

„klimaneutral bis 2030“, „plastikfrei bis 2028“

Zukunftsversprechen sind nur mit einem detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan, messbaren Zwischenzielen und regelmäßiger externer Überprüfung zulässig.

Eigene Nachhaltigkeitssiegel

selbst gestaltete Badges & Labels

Siegel wie „Ocean Friedly“ oder „Plastik-Retter“ ohne unabhängige, transparente Zertifizierung sind ausdrücklich verboten. Selbst grüne Blätter oder ähnliche Grafikelemente können bereits als siegelähnlich gelten.

Warum sollten wir jetzt handeln?

Die Übergangsfrist läuft. Unternehmen, die ihre Kommunikation nicht rechtzeitig anpassen, riskieren:

Abmahnungen und Bußgelder durch verschärfte Durchsetzung

Reputationsschäden bei öffentlicher Kritik an Greenwashing

Vertrauensverlust bei zunehmend kritischen Verbraucher:innen

 

Je früher ihr eure Aussagen prüft, desto mehr Zeit bleibt für fundierte Anpassungen.

Unser KI Audit-Tool


Ihr wollt wissen, welche konkreten Claims euer Unternehmen jetzt überarbeiten muss? Nutzt unseren EmpCo-Check, um eine automatisierte Analyse der aktuellen Claims auf eurer Website zu erhalten.

Titelseite eines EmpCo Compliance Reports mit Luftaufnahme eines Müllsammelboots in einem Fluss. Der Bericht dient der Website-Prüfung und Risikoanalyse umweltbezogener Aussagen.

Green Claim vs. Contribution Claim

Die neue Richtlinie belohnt Präzision und bestraft vage Behauptungen. Der rechtssichere Weg für eure Kommunikation sind sogenannte Contribution Calims (Beitrags-Aussagen).

Merkmal klassischer Green Claim Contribution Claim
Behauptung Produkteigenschaft, z.B. „klimaneutral“ konkret bezifferter Betrag
Nachweis oft schwer oder gar nicht belegbar extern auditiert und transparent trackbar
EmpCo-Risiko hoch – klassisches Abmahnrisiko gering – Aussage über eigenen Beitrag statt Produkteigenschaft
Beispiel „Unser Produkt ist plastikneutral.“ „Mit jedem Kauf entfernen wir 1 kg Plastikmüll aus Flüssen.“

Contribution Claims statt Green Claims: Plastic Credits bei everwave

Unsere Plastic Credits verbinden konkrete Umweltwirkung mit transparenter Dokumentation. Sie erfüllen die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie und basieren auf real gesammeltem Plastikmüll.

Dabei entspricht ein Plastic Credit 1 kg Müll, der aus Flüssen und Gewässern weltweit gesammelt, sortiert und weiterverarbeitet wurde. Unternehmen leisten mit Plastic Credits einen messbaren Impact – denn Plastic Credits erfüllen die EmpCo-Anforderungen: 

Vollständige Rückverfolgbarkeit

Jeder Plastic Credit basiert auf real gesammelten Kunststoffabfällen. Bereits an der Sammelstelle wird der Müll dokumentiert und mit den exakten Koordinaten erfasst. So lässt sich nachvollziehen, wo der Müll gesammelt wurde, wann die Sammlung stattgefunden hat und welche Mengen erfasst wurden.

Transparente Dokumentation

Nach der Sammlung werden die Materialien in den everwave Zero-Waste Centern sortiert, aufbereitet und für die Weiterverarbeitung vorbereitet. Jeder einzelne Verarbeitungsschritt wird digital dokumentiert und im digitalen Tracking-System hinterlegt. Dadurch entsteht eine lückenlose Dokumentation und Double Counting ist ausgeschlossen.

Individuelle Identifikation

Jeder Plastic Credit erhält eine eigene, eindeutige ID. Dadurch kann jeder Credit einzeln verfolgt, geprüft und dokumentiert werden. Die Wirkung ist damit jederzeit nachvollziehbar und auditierbar.

Jetzt beraten lassen

Die Übergangsfrist läuft. Erfahrt, wie euer Unternehmen mit Plastic Credits messbare Wirkung erzielt und sich auf die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie vorbereiten kann.

Vereinbart hier euren Beratungstermin: 

Häufig gestellte Fragen

1

Was genau sind Green Claims?

Green Claims sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, die Unternehmen in ihrer Kommunikation verwenden – zum Beispiel auf Websites, Verpackungen, in Werbeanzeigen oder auf Social Media. Dazu zählen sowohl konkrete Aussagen als auch allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“.

2

Sind künftig alle Nachhaltigkeitsaussagen verboten?

Nein. Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeitskommunikation. Sie stellt jedoch höhere Anforderungen an deren Nachweisbarkeit. Umweltaussagen müssen künftig klar, transparent und durch belastbare Daten belegt werden können.

3

Was gilt als Nachweis für eine Nachhaltigkeitsaussage?

Eure Aussagen sollten jederzeit durch nachvollziehbare Daten, anerkannte Standards oder unabhängige Zertifizierungen belegt werden können. Je transparenter die Datengrundlage und Dokumentation, desto glaubwürdiger und belastbarer ist die Aussage.

4

Wie unterstützt everwave Unternehmen bei einer glaubwürdigen Nachhaltigkeitskommunikation?

Mit transparenten Plastic Credits, lückenloser Nachverfolgbarkeit und nachvollziehbaren Daten schafft everwave die Grundlage für belastbare Umweltkommunikation. Zusätzlich unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen verständlich, transparent und wirkungsvoll zu kommunizieren.

5

Was passiert, wenn Green Claims nicht den Anforderungen entsprechen?

Nicht belegbare oder irreführende Umweltaussagen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Kommunikation frühzeitig zu überprüfen und auf belastbare Nachweise zu stützen.

6

Wie können wir unsere Nachhaltigkeitskommunikation auf EmpCo vorbereiten?

Prüft zunächst eure bestehenden Green Claims und bewertet, ob sie ausreichend belegt sind. Allgemeine Aussagen sollten durch konkrete, messbare Informationen ersetzt oder mit entsprechenden Nachweisen ergänzt werden. So schafft ihr Transparenz und reduziert das Risiko irreführender Kommunikation.