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EmpCo-Richtlinie 2026: Alle Regeln und Pflichten im Überblick

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 gilt ab 27. September 2026 und verbietet unbelegte Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“. Hier erfahrt ihr alle Regeln, Pflichten und Sanktionen kompakt zusammengefasst.

Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825

DE-Umsetzung: 3. UWG-Änderungsgesetz 

Verbindlich ab: 27.09.2026

Müllsammelboot am Mekong

Was ist die EmpCo-Richtlinie? 

  • EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition” – zu Deutsch: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel  

  • Offizielle Bezeichnung: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates. 

  • Verabschiedet am 28. Februar 2024, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6. März 2024, in Kraft getreten am 26. März 2024. 

  • Sie ist Teil des europäischen Green Deal und kein eigenständiges neues Gesetz, sondern eine Verschärfung des bestehenden Verbraucherrechts. 

  • Nationales Recht: In Deutschland wird die Richtlinie maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert – umgesetzt durch das 3. UWG-Änderungsgesetz. 

  • Ziel: Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) und beschönigenden sozialen Aussagen (Social Washing) schützen. 

  • Hintergrund: Eine EU-Kommissionsuntersuchung aus 2020 ergab, dass über die Hälfte aller geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unbegründet waren. 

Warum solltet ihr jetzt handeln?

Die Übergangsfrist läuft. Unternehmen, die ihre Kommunikation nicht rechtzeitig anpassen, riskieren:

  • Abmahnungen und Bußgelder durch verschärfte Durchsetzung

  • Reputationsschäden bei öffentlicher Kritik an Greenwashing

  • Vertrauensverlust bei zunehmend kritischen Verbraucher:innen

Je früher Unternehmen ihre Aussagen prüfen, desto mehr Zeit bleibt für fundierte Anpassungen.

Drohnenaufnahme eines offenen Müllablagerungsplatzes, umgeben von dichter Vegetation und unbefestigten Wegen.

Zeitplan und Geltung

26. März 2024

EmpCo-Richtlinie tritt auf EU-Ebene in Kraft

März 2026

Frist zur Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten

27. September 2026

Verbindliche Anwendung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten

Gilt EmpCo auch für euer Unternehmen?

Die separate Green Claims Directive, die EmpCo eigentlich ergänzen sollte, befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren; die Verhandlungen sind derzeit ausgesetzt. Bis auf Weiteres ist EmpCo das einzige verbindliche EU-Instrument gegen Greenwashing.  

Verbotene Umweltaussagen

Die EmpCo-Richtlinie bezieht sich besonders auf folgende Bereiche:

Allgemeine Umweltaussagen

Das Risiko: Wer ab 2026 mit Begriffen wie „plastikfrei“, „recycelbar“, „grün“ oder „umweltschonend“ wirbt, muss diese Aussagen transparent und nachprüfbar belegen. Pauschale Angaben wie „aus recyceltem Material“ reichen künftig nicht mehr aus, wenn weder der zugrunde liegende Standard noch die unabhängige Verifizierung klar angegeben sind.

Irreführende Waste-Kompensation („Plastikneutralität“)

Das Risiko: Ein Produkt als „plastikneutral“ oder „abfallkompensiert“ zu bewerben, wird abgemahnt, wenn die Kommunikation dem Verbraucher suggeriert, das Produkt selbst hinterlasse keinen Müll. Kompensation darf nicht als „Null-Effekt“ des Produkts getarnt werden – sie muss transparent als finanzieller Förderbeitrag (Contribution Claim) deklariert werden.

Unsubstanziierte „Plastikfrei“- und Circular-Ziele

Das Risiko: Zukunfts-Versprechen wie „Plastikfreie Verpackungen bis 2030“ oder „Vollständig zirkulär bis 2028“ sind ohne einen detaillierten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan illegal. Sie benötigen eine Roadmap mit zeitgebundenen Zwischenzielen und einer unabhängigen Drittpartei-Verifizierung.

Eigene Nachhaltigkeitssiegel

Das Risiko: Selbst gestaltete Badges wie „Ocean Friendly“, „Plastik-Retter“ oder hausinterne Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von einem offiziellen, transparenten und unabhängigen Zertifizierungssystem vergeben und überwacht werden, sind unter EmpCo ausdrücklich verboten.

Sanktionen und Durchsetzung

Unternehmen, die gegen die neuen Vorgaben verstoßen, müssen mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Häufig erfolgt zunächst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Wird diese nicht beachtet oder der beanstandete Verstoß nicht beseitigt, können kurzfristig einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen folgen.

Besonders gravierend sind die möglichen finanziellen Folgen: Bei schwerwiegenden, grenzüberschreitenden Verstößen können Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Durchsetzung der neuen Regelungen wird zudem erleichtert. Bestimmte Praktiken werden durch die EmpCo-Richtlinie auf einer sogenannten „Schwarzen Liste“ ausdrücklich als unlautere Geschäftspraktiken eingestuft. Für diese Verstöße ist keine aufwendige Einzelfallprüfung mehr erforderlich, wodurch Behörden und Wettbewerber schneller gegen unzulässige Umweltaussagen vorgehen können.

Ein Mitarbeitender transportiert zwei große Säcke mit gesammelten Kunststoffabfällen durch ein Wohngebiet in Sihanoukville, Kambodscha. Die Materialien werden für die Sortierung und weitere Verwertung vorbereitet.

Wen die Richtlinie betrifft

Die EmpCo-Richtlinie gilt nicht nur für große Konzerne – sie betrifft jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU vermarktet, unabhängig von Größe, Branche oder Unternehmenssitz.

Unternehmen in der EU

Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher:innen in der EU vermarkten. Das gilt unabhängig vom Unternehmenssitz.

Unternehmen außerhalb der EU

Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, sobald sie EU-Verbraucher:innen ansprechen – etwa über Online-Shops mit EU-Lieferung, Markenwebsites in EU-Sprachen oder Verkäufe auf europäischen Marktplätzen.

Alle Branchen

Betroffen sind alle Branchen, die mit Umwelt- oder Sozialaussagen werben: von Konsumgütern über Mode bis Finanzdienstleistungen und Energie.

Nachhaltigkeitsbericht

Relevant wird die Richtlinie auch dann, wenn Aussagen aus dem Nachhaltigkeitsbericht in der Werbung weiter verwendet werden. Dann gelten dieselben Nachweispflichten wie für klassische Werbeaussagen.

Warum sollten wir jetzt handeln?

Die Übergangsfrist läuft. Unternehmen, die ihre Kommunikation nicht rechtzeitig anpassen, riskieren:

Abmahnungen und Bußgelder durch verschärfte Durchsetzung

Reputationsschäden bei öffentlicher Kritik an Greenwashing

Vertrauensverlust bei zunehmend kritischen Verbraucher:innen

 

Je früher ihr eure Aussagen prüft, desto mehr Zeit bleibt für fundierte Anpassungen.

Unser KI Audit-Tool


Ihr wollt wissen, welche konkreten Claims euer Unternehmen jetzt überarbeiten muss? Nutzt unseren EmpCo-Check, um eine automatisierte Analyse der aktuellen Claims auf eurer Website zu erhalten.

Titelseite eines EmpCo Compliance Reports mit Luftaufnahme eines Müllsammelboots in einem Fluss. Der Bericht dient der Website-Prüfung und Risikoanalyse umweltbezogener Aussagen.

Die EmpCo-konforme Alternative: everwave Plastic Credits

Die EmpCo-Richtlinie verlangt nachvollziehbare und belegbare Nachhaltigkeitskommunikation. Statt pauschaler Umweltversprechen rücken konkrete Beitragsaussagen (Contribution Claims) in den Fokus. Mit everwave Plastic Credits kommuniziert ihr transparenten, messbaren Impact – rechtssicher und glaubwürdig.

  • Nachweisbarer Impact: Mit jedem investierten Euro wird nachweislich 1 kg Müll aus Flüssen und Gewässern entfernt. Die Wirkung ist extern zertifiziert, transparent dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.

  • Authentische Inhalte für eure Kommunikation: Ihr erhaltet hochwertiges Bild- und Videomaterial unserer weltweiten Cleanup-Projekte und könnt euren Beitrag mit echten Geschichten und belegbaren Ergebnissen sichtbar machen.

  • Transparente Kommunikation statt Greenwashing-Risiko: Ersetzt pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ durch konkrete Impact-Statements. Mit everwave zeigt ihr nachvollziehbar, welchen Beitrag euer Unternehmen zum Schutz von Gewässern und Ökosystemen leistet – im Einklang mit den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie.

Interesse geweckt?

Ihr wollt Teil der Welle werden? Dann nehmt Kontakt zu uns auf – wir entwickeln gemeinsam eine Partnerschaft, die zu eurem Unternehmen passt.

Häufig gestellte Fragen

1

Was ist die EmpCo-Richtlinie genau?

Es ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht übersetzt wurde und ab September 2026 gültig ist. Die Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) verbietet ab September 2026 vage und unbewiesene Umweltaussagen (Greenwashing), um Verbraucher besser zu schützen.

2

Was ist der Unterschied zwischen einem Green Claim und einem Contribution Claim?

Klassische Green Claims behaupten oft eine Eigenschaft des Produkts (z. B. „klimaneutral“), die schwer zu beweisen ist. Ein Contribution Claim (Beitrags-Aussage) formuliert transparent, welchen konkreten Beitrag ein Unternehmen leistet – zum Beispiel, wie viel Kilogramm Plastikmüll durch die Unterstützung nachweislich gesammelt wurden.

3

Warum sind Aussagen wie „klimaneutral durch Kompensation“ bald verboten?

Die EU untersagt Werbeaussagen, die darauf basieren, dass Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette kompensiert werden. Unternehmen müssen stattdessen transparent kommunizieren, was sie tatsächlich tun oder direkt finanzieren.

4

Kann unser Unternehmen Plastic Credits EmpCo-konform kommunizieren?

Ja. Die Plastic Credits von everwave entsprechen den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie. Durch die transparente Nachweisbarkeit, individuelle Identifikationsnummern und eine externe Auditierung kann der gesamte Prozess nachverfolgt werden. So werden Umweltwirkungen durch Plastic Credits messbar und EmpCo-konform kommunizierbar.